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Ambulante Erziehungshilfen im Rhein-Neckar-Kreis

Kinder, Jugendliche und ihre Familien benötigen in schwierigen Situationen Unterstützung. Egal ob die Probleme im Umgang mit den Eltern, in der Schule oder im sozialen Umfeld auftreten, den Beteiligten erscheint die Lage manchmal ausweglos. Hier hat das Achte Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf eine Hilfe zur Erziehung festgeschrieben. Über das jeweilige Jugendamt besteht dann die Möglichkeit eine ambulante Hilfe zur Erziehung zu erhalten. Der Postillion e.V. bietet folgende ambulanten Hilfen gem. §§ 27ff SGB VIII an:

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien mit Kindern und Jugendlichen, die in eine Krise geraten sind. Die Aufgaben der Sozialpädagogischen Familienhilfe werden im Hilfeplangespräch festgelegt.

Unsere Schwerpunkte:
  • Beratung der Eltern in Alltags- und Erziehungsfragen
  • Schulische Unterstützung
  • Begleitung der Kinder und Jugendlichen in der Freizeit und bei altersgemäßen Problemen.
  • Begleitung von Familien mit kleinen Kindern
  • Unterstützung bei der Existenzsicherung, auch Insolvenz
Der Stundenbedarf richtet sich nach dem im Rahmen des Hilfeplanverfahrens bestimmten Bedarfs. In der Regel gehen wir von sieben Stunden bei 2 Kontakten pro Woche aus.

Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) und Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

Für Jugendliche bieten wir im Rahmen der Hilfen zur Erziehung Erziehungsbeistandschaften an. Ziel dabei ist es, daß Jugendliche in Schwierigkeiten geholfen werrden kann, z.B. in der Schule, in der Familie oder im Freundeskreis. Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung gibt Jugendlichen eine umfangreiche Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung.
Unsere Schwerpunkte:
  • Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen
  • Beratung der jungen Menschen bei persönlichen Problemen
  • Begleitung der Schul- und Berufsausbildung
  • Förderung der Jungen und Mädchen in ihren besonderen Talenten, Nutzung bestehender Angebote in unserer Jugendhäuser

Betreutes Einzelwohnen für Jugendliche (§ 34 SGB VIII)

Das Betreute Einzelwohnen ist eine Hilfeform für Jugendliche, die den Weg in die Selbständigkeit schon frühzeitig gehen müssen. Wir mieten für den Jugendlichen eine eigene Wohnung an und begleiten die Verselbständigung. Nach Beendigung der Hilfe kann der Jugendliche weiter in der Wohnung wohnen. Die Betreuungszeit beträgt in der Regel 12 Stunden pro Woche, kann aber bedarfsgerecht verändert werden. Das Betreute Einzelwohnen findet jedoch nur im Anschluß an eine andere ambulante Hilfe statt. Die Betreuerkontinuität kann dadurch gewahrt bleiben. Der Postillion e.V. sucht gemeinsam mit den Jugendlichen auf dem freien Wohnungsmarkt nach Wohnungen, in denen die Jugendlichen auch nach der Hilfe wohnen bleiben können.

Der Postillion e.V. ist Mitglied in der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH).

Hier kommen Sie zu den Erziehungshilfe-Teams, zu den Schwerpunkten in den ambulanten Hilfen