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Die Offene Jugendarbeit des Postillion e.V.

In verschiedenen Orten des Rhein-Neckar-Kreises betreiben wir Jugendhäuser als offenes Angebot für Jugendliche. Ergänzende Angebote kommen hinzu, z.B. Schulsozialarbeit.

Ziele der Offenen Jugendarbeit

Das Jugendhaus ist für alle Jugendliche da

Das Jugendhaus will Jugendlichen einen Ort schaffen, an dem sie sich ohne Konsumzwang und Zwang zur Mitgliedschaft und Zugehörigkeit zum sozialen Milieu aufhalten können. In diesem Rahmen wollen wir auch Lebensfragen von Jugendlichen ansprechen, die Jugendliche in ihren Familien, in der Schule oder sonstigen Lebenswelt haben. Die Angebote möchten die Jugendlichen in ihrer sozialen und individuellen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Das Aufzeigen von Grenzen und das Auseinandersetzen mit sozialen Inhalten gehört dazu.

Das Jugendhaus als Ort des sozialen Lernens

Jugendliche sollen selbst tätig werden können, Aktionen und Projekte selbst planen und umsetzen, Arbeitsinhalte und -formen mitgestalten, sich selbst organisieren können. Daraus leiten sich drei übergreifende Ziele heraus:
· Befähigung zur Selbstbestimmung,
· Gesellschaftlichen Mitverantwortung und
· Soziales Engagement

Dazu gehört auch, dass wir uns für die Interessen von Jugendlichen einsetzen und zu öffentlichen Institutionen vermitteln.

Das Jugendhaus unterstützt Jugendliche beim Übergang Schule-Beruf

Im Jugendhaus können Jugendliche lernen, was sie für die spätere Eingliederung in die Arbeitswelt brauchen (Erwerb vieler Schlüsselqualifikationen). Sie erhalten gerade im Übergang Schule-Beruf Unterstützung, z.B. durch Bewerbungstrainings. Überregional bietet der Postillion e.V. das Projekt „Fit für die Zukunft“ an, bei dem die AG Jugendhilfe regional für die Einstellung von Lehrlingen wirbt, Lehrstellen vermittelt und gleichzeitig Bewerbungstrainings anbietet.

Verantwortung für Jugendliche und deren Familien

Der Postillion e.V. sieht das Jugendhaus als Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Im Achten Jugendbericht der Bundesregierung wird eine Einheit der Jugendhilfe gefordert, daher fühlen wir uns verantwortlich für Kinder und Jugendliche in der jeweiligen Kommune. Um die Probleme auch im Ort zu lösen, verbinden wir auch angrenzende Arbeitsfelder mit dem Jugendhaus, z.B. den Hilfen zur Erziehung, der Beratung von Jugendlichen und deren Familien und Begleitung Jugendlicher im Strafverfahren.
Die Angebote müssen regelmäßig an veränderte Bedarfe angepaßt werden. Der Postillion e.V. beobachtet den Bedarf und arbeitet kontinuierlich an einer Weiterentwicklung der Leistungsbeschreibung im Dialog mit der Kommune. Die Konzeptionsfortschreibung der Angebotsmodule wird durch die Leitung des Postillion e.V. begleitet.

Zielgruppe

Unsere Einrichtungen sind grundsätzlich offen für alle Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren aus der jeweiligen Kommune. Allerdings ist es natürlich nicht möglich, alle Jugendlichen zu erreichen. Wir gehen daher auf bestimmte Gruppen gezielt zu, um sie ins Jugendhaus zu integrieren.
Der Postillion e.V. erreicht mit allen acht Einrichtungen pro Tag über 200 Jugendliche, was je nach Ort zwischen 4 und 30 Prozent der Gesamtzahl der Jugendlichen entspricht.

Personal

In allen Einrichtungen setzen wir nur ausgebildetes Personal ein, d.h. Erzieher/innen, Jugend- und Heimerzieher/innen, Diplom-Sozialpädagog/innen, Diplom-Sozialarbeiter/innen und Erziehungswissenschaftler/innen. Alle Mitarbeiter/innen sind fest angestellt und in die Fachberatung des Postillion e.V. eingebunden. Bei der Bezahlung dient der TVöD/VKA als Anhaltspunkt. Honorarkräfte und Aushilfen werden nur in Ausnahmefällen eingesetzt. So ist eine optimale Betreuung möglich.

Öffnungszeiten

Unsere großen Einrichtungen haben in der Regel 20 bis 25 Wochenstunden an vier bis fünf Tagen die Woche geöffnet, bei Einrichtungen im ländlichen Raum sind die Öffnungszeiten z.T. deutlich geringer (3-10 Stunden pro Woche). Während der Öffnungszeiten steht das Jugendhaus den Jugendlichen zur Verfügung, um zu spielen (Billard, Kicker), andere zu treffen und sich zu unterhalten. Es werden alkoholfreie Getränke und teilweise kleine Speisen zum Verkauf angeboten.
Die Mitarbeiter/innen stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung, um Alltägliches, aber auch Probleme zu besprechen. Sie bieten auch Angebote an, u.a. weil sich viele Dinge besser im gemeinsamen Tun bzw. Spielen besprechen lassen. Dabei setzen unsere Mitarbeiter/innen gezielte Aktionen ein.

Angebote

Neben dem Offenen Treff gibt es verschiedene Angebote:
  • Mädchentreff, um Mädchen einen eigenen Raum zu bieten
  • Gesellige Angebote wie z.B. Große Partys
  • Kreative und sportliche Angebote
  • Treffen für jüngere Jugendliche ("Teenie-Treffs")
  • Ausflüge

Die zusätzlichen Angebote sollen den Alltag der Jugendlichen bereichern und ihnen die Möglichkeit der Selbstorganisation bieten.

Räume

Die Räume sind in allen Häusern sehr unterschiedlich, meist sind es frei gewordene Gebäude oder Wohnungen, die umgebaut sind. Wir legen großen Wert auf einen guten Zustand der Räume, für die wir auch einen eigenen Technischen Dienst einsetzen. Die Jugendlichen sollen in die Gestaltung der Räume miteinbezogen werden und situationsorientiert auch mitwirken.

Ohne Regeln geht es nicht

Die Regeln des Miteinander im Jugendhaus werden gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeitet. Dabei sind gesetzliche Vorgaben bindend (z.B. das Verbot illegale Drogen zu konsumieren, Waffen zu besitzen). Es gibt noch einige übergreifende Regeln, die der Postillion e.V. vorgibt, z.B.:
· Es gilt der Grundsatz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Hierzu gehört insbesondere ein respektvoller Umgang miteinander.
· Ein respektoller Umgang mit Sachen · Viele Jugendhaus-Besucher/innen rauchen. Aus Schutz der Nichtraucher/innen wird in unseren Räumen nicht geraucht, es gibt jedoch Raucherzonen.
· Wir schenken keinen Alkohol aus, der Konsum von Alkohol ist auf dem Jugendhaus-Gelände nicht erlaubt.
Bei Verstößen erfolgt eine angemessene Reaktion. Die Verhängung von Hausverboten sind Ausnahmesituationen, die vom Team gemeinsam beschlossen werden und werden dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Hausverbote können dann verhängt werden, wenn Jugendliche Straftaten begehen. Eine Information über ein ausgesprochenes Hausverbot ergeht an den Geschäftsführer.

Beteiligung der Jugendlichen

In den Jugendhäusern sollen Jugendliche die Möglichkeiten erhalten, ihre Freizeit selbst zu organisieren und bei den Angeboten mitzubestimmen. Dies geschieht in unterschiedlicher Form. Folgende Beteiligungsformen werden bei uns gewählt:
· Einberufung einer Vollversammlung aller Jugendhaus-Besucher/innen
· Wählen von Jugendräten als Vertreter/innen der Besucher/innen
· Jährliche Fragenbogenaktion unter den Besucher/innen
Zur Unterstützung von ehrenamtlichen Teams und Jugendhaus-Räten bieten wir zwei mal im Jahr einen zweitägiger Lehrgang an, um sich auszutauschen und neue Ideen zu bekommen (siehe unter Lehrgänge).

Mobile Betreuung

Wir suchen Jugendliche an ihren Treffpunkten auf, um Gruppen zu erreichen, die nicht ins Jugendhaus kommen. Ausführliche Hinweise zur Mobilen Betreuung, insbesondere dem PostillionBus und der Konzeption Mobile Betreuung finden Sie hier.

Beratungsstelle an der Schule

Wir bieten in vielen Schulen in unserem Einzugsgebiet eine wöchentliche Beratungsstunde an. Sie hat die Funktion:
· Die Schule mit der Offenen Jugendarbeit zu vernetzen und vor allem die Mitarbeiter/innen des Jugendhauses vielen Jugendlichen bekannt zu machen
· Jugendlichen, die sich gerade in der Krise befinden, ein niederschwelliges Beratungsangebot zu bieten
· Anregungen und Kommunikationsmöglichkeiten für Schüler/innen zu schaffen
Die Beratung wird von den örtlichen, beim Postillion beschäftigten Jugendhaus-Mitarbeiter/innen angeboten. Diese befinden sich im Austausch mit dem Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes, wenn weitergehende Beratung bzw. eine Hilfe zur Erziehung notwendig ist.
Der Postillion e.V. bietet punktuell auch Beratung von Schulen und Lehrer/innen an, wenn sozialpädagogische Kompetenz gefragt ist, z.B. wenn einzelne Klassen problematisch sind. Eine Betreuung im Rahmen der Schule wird von uns nicht geleistet, da die Systeme Schule und Jugendarbeit verschiedene Funktionen haben. Punktuelle gemeinsame Projekte sind jedoch möglich, wenn es darum geht, Jugendliche in der Schule mit dem Jugendhaus vertraut zu machen bzw. wenn dadurch der Beratungsaufwand sich verringert.

Verantwortung für einen Sozialraum: AG Jugendhilfe und weitere Angebote im Ort

In jedem Ort besteht eine AG Jugendhilfe, in der neben dem Jugendhaus, das Jugendamt (Allgemeiner Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe), die Gemeindeverwaltung und die Polizei mitwirkt. Ziel ist es, sich gegenseitig zu informieren und die Maßnahmen der Akteure zu koordinieren. Mitunter finden auch, aus einem örtlichen Bedarf heraus, gemeinsame Projekte statt.
Aufgrund der guten Kenntnis der Lebensbedingungen vor Ort bietet es sich auch an, weitere Angebote zu übernehmen, z.B. für Jugendliche in Krisen. Auf Antrag des Jugendamtes betreuen unsere Jugendhaus-Mitarbeiter/innen auch einzelne Familien und Jugendliche im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung. Dies ermöglicht bei Krisen und Problemen zu helfen, ohne dass ein Betreuerwechsel stattfindet bzw. Jugendliche in Spezialeinrichtungen verlegt werden müssen. Dieses Arbeitsprinzip hat seine Grenzen, z.B. wenn eine stationäre Unterbringung in einem Heim nötig wird.
Der Postillion e.V. beteiligt sich in zahlreichen Kommunen am Sommerferienprogramm. Hier findet eine gute Verbindung zu den Vereinen statt und auch Kinder werden mit dem Jugendhaus vertraut gemacht. In Eppelheim wird das Ferienprogramm der Stadt von unserem Jugendhaus organisiert, hier bieten wir eine Stadtranderholung an, bei denen Kinder eine Woche lang in Wohnortnähe von morgens bis abends betreut werden.

Der Postillion e.V. ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg. Die Orte, in denen wir Jugendhäuser betreiben, finden Sie im Menu oben.