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Die Offene Jugendarbeit des Postillion e.V.
In verschiedenen Orten des Rhein-Neckar-Kreises betreiben wir Jugendhäuser als offenes Angebot für Jugendliche. Ergänzende Angebote kommen hinzu, z.B. Schulsozialarbeit.
Ziele der Offenen Jugendarbeit Das Jugendhaus ist für alle Jugendliche da Das Jugendhaus will Jugendlichen einen Ort schaffen, an dem sie sich ohne Konsumzwang und Zwang zur Mitgliedschaft und Zugehörigkeit zum sozialen Milieu aufhalten können. In diesem Rahmen wollen wir auch Lebensfragen von Jugendlichen ansprechen, die Jugendliche in ihren Familien, in der Schule oder sonstigen Lebenswelt haben. Die Angebote möchten die Jugendlichen in ihrer sozialen und individuellen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Das Aufzeigen von Grenzen und das Auseinandersetzen mit sozialen Inhalten gehört dazu. Das Jugendhaus als Ort des sozialen Lernens Jugendliche sollen selbst tätig werden können,
Aktionen und Projekte selbst planen und umsetzen, Arbeitsinhalte und
-formen mitgestalten, sich selbst organisieren können. Daraus
leiten sich drei übergreifende Ziele heraus: Dazu gehört auch, dass wir uns für die Interessen von Jugendlichen
einsetzen und zu öffentlichen Institutionen vermitteln. Das Jugendhaus unterstützt Jugendliche beim Übergang Schule-Beruf Im Jugendhaus können Jugendliche lernen, was sie für die spätere Eingliederung in die Arbeitswelt brauchen (Erwerb vieler Schlüsselqualifikationen). Sie erhalten gerade im Übergang Schule-Beruf Unterstützung, z.B. durch Bewerbungstrainings. Überregional bietet der Postillion e.V. das Projekt „Fit für die Zukunft“ an, bei dem die AG Jugendhilfe regional für die Einstellung von Lehrlingen wirbt, Lehrstellen vermittelt und gleichzeitig Bewerbungstrainings anbietet. Verantwortung für Jugendliche und deren Familien Der Postillion e.V. sieht das Jugendhaus als Teil der Kinder-
und Jugendhilfe. Im Achten Jugendbericht der Bundesregierung wird eine
Einheit der Jugendhilfe gefordert, daher fühlen wir uns verantwortlich
für Kinder und Jugendliche in der jeweiligen Kommune. Um die Probleme
auch im Ort zu lösen, verbinden wir auch angrenzende Arbeitsfelder
mit dem Jugendhaus, z.B. den Hilfen zur Erziehung, der Beratung von
Jugendlichen und deren Familien und Begleitung Jugendlicher im Strafverfahren. Zielgruppe Unsere Einrichtungen sind grundsätzlich offen für alle Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren aus der jeweiligen Kommune. Allerdings ist es natürlich nicht möglich, alle Jugendlichen zu erreichen. Wir gehen daher auf bestimmte Gruppen gezielt zu, um sie ins Jugendhaus zu integrieren. Personal In allen Einrichtungen setzen wir nur ausgebildetes Personal ein, d.h. Erzieher/innen, Jugend- und Heimerzieher/innen, Diplom-Sozialpädagog/innen, Diplom-Sozialarbeiter/innen und Erziehungswissenschaftler/innen. Alle Mitarbeiter/innen sind fest angestellt und in die Fachberatung des Postillion e.V. eingebunden. Bei der Bezahlung dient der TVöD/VKA als Anhaltspunkt. Honorarkräfte und Aushilfen werden nur in Ausnahmefällen eingesetzt. So ist eine optimale Betreuung möglich. Öffnungszeiten Unsere großen Einrichtungen haben in der Regel 20 bis 25 Wochenstunden an vier bis fünf Tagen die Woche geöffnet, bei Einrichtungen im ländlichen Raum sind die Öffnungszeiten z.T. deutlich geringer (3-10 Stunden pro Woche). Während der Öffnungszeiten steht das Jugendhaus den Jugendlichen zur Verfügung, um zu spielen (Billard, Kicker), andere zu treffen und sich zu unterhalten. Es werden alkoholfreie Getränke und teilweise kleine Speisen zum Verkauf angeboten. Angebote Neben dem Offenen Treff gibt es verschiedene Angebote:
Die zusätzlichen Angebote sollen den Alltag der Jugendlichen bereichern und ihnen die Möglichkeit der Selbstorganisation bieten. Räume Die Räume sind in allen Häusern sehr unterschiedlich, meist sind es frei gewordene Gebäude oder Wohnungen, die umgebaut sind. Wir legen großen Wert auf einen guten Zustand der Räume, für die wir auch einen eigenen Technischen Dienst einsetzen. Die Jugendlichen sollen in die Gestaltung der Räume miteinbezogen werden und situationsorientiert auch mitwirken. Ohne Regeln geht es nicht Die Regeln des Miteinander im Jugendhaus werden gemeinsam
mit den Jugendlichen erarbeitet. Dabei sind gesetzliche Vorgaben bindend (z.B. das Verbot illegale
Drogen zu konsumieren, Waffen zu besitzen). Es gibt noch einige übergreifende
Regeln, die der Postillion e.V. vorgibt, z.B.: Beteiligung der Jugendlichen In den Jugendhäusern sollen Jugendliche die Möglichkeiten
erhalten, ihre Freizeit selbst zu organisieren und bei den Angeboten
mitzubestimmen. Dies geschieht in unterschiedlicher Form. Folgende Beteiligungsformen
werden bei uns gewählt: Mobile Betreuung Wir suchen Jugendliche an ihren Treffpunkten auf, um Gruppen zu erreichen, die nicht ins Jugendhaus kommen. Ausführliche Hinweise zur Mobilen Betreuung, insbesondere dem PostillionBus und der Konzeption Mobile Betreuung finden Sie hier. Beratungsstelle an der Schule Wir
bieten in vielen Schulen in unserem Einzugsgebiet eine wöchentliche
Beratungsstunde an. Sie hat die Funktion: Verantwortung für einen Sozialraum: AG Jugendhilfe und weitere Angebote im Ort In jedem Ort besteht eine AG Jugendhilfe, in der neben dem
Jugendhaus, das Jugendamt (Allgemeiner Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe),
die Gemeindeverwaltung und die Polizei mitwirkt. Ziel ist es, sich gegenseitig
zu informieren und die Maßnahmen der Akteure zu koordinieren.
Mitunter finden auch, aus einem örtlichen Bedarf heraus, gemeinsame
Projekte statt. | |||||||||||||||||||