Betreuungszeiten |
Montag bis Freitag 07:30 bis 17:30 Uhr |
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Plätze | 20 |
Alter | 3 bis 6 Jahre |
Standort | Theodor-Heuss-Straße 17, 69469 Weinheim |
Nächste Haltestelle | Bushaltestelle: Weinheim, Theodor-Heuss-Straße |
Kontakt | E-Mail: kindergarten.weinheim@postillion.org, Mobil: (0176) 12013-854 |
Leitung | Grazyna Halej-Walther (Erzieherin) |
Team | Jakob Hoffmann (Erzieher), Noah Oboh (FSJ), Jochen Orth (Diplom-Sozialpädagoge) Das Team wird bei Krankheit und Urlaub durch unser Vertretungsteam unterstützt. |
Konzeption | als pdf-Dokument |
Schließtage |
2023: 15 Tage 23. Januar, 11. bis 12. Mai, 05. bis 09. Juni, 26. bis 28. Juli, 28. August, 02. Oktober, 27. bis 29. Dezember Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember. |
Benutzungsordnung | als pdf-Dokument |
Entgelt / Elternbeiträge | als pdf-Dokument |
Ermäßigung | Um eine Geschwisterermäßigung zu beantragen, verwenden Sie bitte folgendes Formular. Für Kinder, die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind, gilt grundsätzlich der Beitrag für 1-Kind-Familien.
Das Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beiträge und ist für jeden Betreuungsvertrag separat einzureichen.
Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauffolgenden Monats wirksam. |
Zuschuss | Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich. |
Besonderheit | Unser Kindergarten befindet sich im gleichen Gebäudetrakt wie der Schulkindergarten des Rhein-Neckar-Kreises (Sternschnuppe), der 15 behinderte Kinder betreut. Die Idee ist, dass behinderte und nicht-behinderte Kinder den Tag miteinander verbringen. |
Anmeldung | Um sich anzumelden, nutzen Sie bitte das Zentrale Vormerksystem der Stadt Weinheim. |
Formulare | Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare. |
Sachbearbeitung Zentrale Anmeldestelle | Dina Lindner, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-73, Montag bis Donnerstag 07:30 bis 13:15 Uhr |
Auswärtige Kinder | Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen. |