Weinheim Kindergarten Theodor-Heuss-Straße

Betreuungs­zeiten Montag bis Freitag 07:30 bis 17:30 Uhr
Plätze 20
Alter 3 bis 6 Jahre
Standort Theodor-Heuss-Straße 17, 69469 Weinheim
Nächste Haltestelle Bushaltestelle: Weinheim, Theodor-Heuss-Straße
Kontakt E-Mail: kindergarten.weinheim@postillion.org, Mobil: (0176) 12013-854
Leitung Grazyna Halej-Walther (Erzieherin)
Team Jakob Hoffmann (Erzieher), Noah Oboh (FSJ), Jochen Orth (Diplom-Sozialpädagoge)
Das Team wird bei Krankheit und Urlaub durch unser Vertretungsteam unterstützt.
Konzeption als pdf-Dokument
Schließ­tage 2023: 15 Tage
23. Januar, 11. bis 12. Mai, 05. bis 09. Juni, 26. bis 28. Juli, 28. August, 02. Oktober, 27. bis 29. Dezember
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträgeals pdf-Dokument
Ermäßigung Um eine Geschwisterermäßigung zu beantragen, verwenden Sie bitte folgendes Formular. Für Kinder, die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind, gilt grundsätzlich der Beitrag für 1-Kind-Familien. Das Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beiträge und ist für jeden Betreuungsvertrag separat einzureichen. Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauffolgenden Monats wirksam.
Zuschuss Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich.
Besonderheit Unser Kindergarten befindet sich im gleichen Gebäudetrakt wie der Schulkindergarten des Rhein-Neckar-Kreises (Sternschnuppe), der 15 behinderte Kinder betreut. Die Idee ist, dass behinderte und nicht-behinderte Kinder den Tag miteinander verbringen.
Anmeldung Um sich anzumelden, nutzen Sie bitte das Zentrale Vormerksystem der Stadt Weinheim.
Formulare Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Sach­bearbeitung Zentrale Anmeldestelle Dina Lindner, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-73, Montag bis Donnerstag 07:30 bis 13:15 Uhr
Auswärtige Kinder Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen.

Auszug aus dem aktuellen Newsletter