Dossenheim Schulbetreuung Neubergschule

Buchbare Module: Dossenheim Flexible Nachmittagsbetreuung (o.FB) Neubergschule
    Montag bis Freitag 12:00 bis 17:30 Uhr
Dossenheim Flexible Nachmittagsbetreuung (o.FB) Neubergschule
    Montag bis Freitag 12:00 bis 17:00 Uhr
Dossenheim Frühbetreuung Neubergschule
    Montag bis Freitag 07:30 bis 08:30 Uhr
Dossenheim Kernzeitbetreuung Neubergschule
    Montag bis Freitag 12:00 bis 14:00 Uhr
Alter Grundschulkinder (Klasse 1-4)
Standort Schlüsselweg 33, 69221 Dossenheim
Kontakt E-Mail: schulbetreuung.dossenheim.ns@postillion.org, Telefon: (06221) 6725861
Leitung Tim Albers (Erzieher), Heike Baron
Team Jaro Bader (FSJ), Andrea Bothe, Mona Eisabigi-Sorkhabi, Sarah Merkel, André Meyer (Arbeitserzieher), Regina Ruland-Mühlbauer
Schließ­tage 2025: 24 Tage
02. bis 03. Januar, 02. Mai, 30. Mai, 16. bis 20. Juni, 31. Juli bis 01. August, 18. bis 29. August, 22. bis 31. Dezember
Die Betreuung ist während der Ferienzeiten, an schulfreien Brückentagen und an Feiertagen geschlossen.
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträgeals pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträge ab 01.05.2025als pdf-Dokument
Zuschuss Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Gemeinde Dossenheim einkommensabhängige Zuschüsse zu beantragen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Besonderheit Bitte beachten Sie die hier zusammengefassten Informationen
Anmeldung nutzen Sie bitte unser Onlinesystem

Hinweis zur Anmeldung:
Für die Anmeldung der Schulanfängerwoche müssen sie ihr Kind ab 01.09. des Jahres anmelden.
Falls Sie keine Teilnahme an der Schulanfängerwoche wünschen, melden Sie ihr Kind ab 16.09. des Jahres an.
Formulare Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Sachbearbeitung und Platzvergabe Zentrale Anmeldestelle Katharina Pelz, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-74, Montag bis Freitag 08:30-15:00 Uhr
Auswärtige Kinder Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen.