(20.01.2021) Aktuelles zu SARS CoV-2 Die Ergebnisse der Besprechung der Länder sind noch keine Beschlüsse, die heute in Kraft treten. Die Umsetzung liegt bei den Ländern, hier ist erst in den nächsten Tagen mit Ergebnissen zu rechnen. Die Januarbeiträge werden am 29. Januar eingezogen.
Baden-Württemberg Kitas: Die Kitas bleiben weiterhin nur eingeschränkt geöffnet. Nur mit Gründen können Sie Ihr Kind bringen. Hier sind die Hinweise des Landes dazu:
Bestimmungen für den Kita-Alltag. Wer bislang sich für die Notbetreuung angemeldet hat, muss nichts mehr unternehmen. Informationen finden sie auch auf der
Sonderseite. Auf dieser Seite finden Sie auch die geschaltete Corona-Telefonnummer. Bitte melden Sie Ihr Kind aber unter notbetreuung@postillion.org an.
Bitte melden Sie der Einrichtung zurück, wenn Sie Ihr Kind an einem oder mehreren Tagen nicht in die Einrichtung bringen.
Kitas in Hessen bleiben offen, das Land empfiehlt jedoch zu Hause zu bleiben, wenn es geht.
Die Angebote der
Mobilen Jugendarbeit, der Hilfen zur Erziehung und der Schulsozialarbeit sind auch weiterhin für Euch/Sie da.
Uns ist es wichtig, dass wir weiterhin für die Kinder, Jugendlichen und deren Eltern erreichbar sind. Unsere Einrichtungen und Dienste sind alle zu den gewöhnten Zeiten geöffnet bzw. erreichbar.
Sollte
Ihr Kind positiv auf Corona getestet worden sein, informieren Sie uns bitte unverzüglich, gerne auch außerhalb der Arbeitszeiten auf der 24-Stunden Notfall-Nummer (06220) 20230-55.
Bei den vorgeschriebenen
Hygienekonzepten lässt sich der Postillion von einem Gremium bestehend aus dem Gesamtelternbeirat und Ärzten beraten. Das
aktuelle Konzept finden Sie auf der Sonderseite.
(17.01.2021) Kinderkrankengeld: Umsetzung noch unklarDas Kinderkrankengeld wird erweitert auch wenn Eltern ihr Kind nicht in die Kita schicken wollen oder können. Der Bundesrat hat am 18. Januar das Gesetz in einer Sonersitzung verabschieden.
Link zum Bundesrat. Mit einer Inkrafttretung ist in dieser Woche zu rechnen. Wir können noch nicht abschätzen, welche Auswirkungen das auf den Kita-Betrieb haben wird. Mit der Umsetzungen sind die Krankenkassen betraut. Diese warten aber noch auf Regelungen. Die erforderliche Bescheinigung bekommen Eltern automatisch per Mail, Sie brauchen uns keine Anfragen zu stellen. Schon jetzt zeichnet sich ab:
- Einen Anspruch haben Eltern ausdrücklich dann, wenn die Einrichtung zwar noch offen ist, die Behörden aber die Präsenzpflicht ausgesetzt haben oder die Eltern aufgefordert sind, ihre Kinder pandemiebedingt möglichst zu Hause zu betreuen
- Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern müssen ihren Anspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen.
- Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass kein paralleler Anspruch auf Kinderkrankengeld und Lohnersatzleistungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz besteht.
- Wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld beansprucht, ruht in dieser Zeit für beide Eltern der Anspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz.
Diese Angaben sind ohne Gewähr, wir müssen die Gesetzgebung und Umsetzung abwarten.
(03.01.2021) Beirat des Postillion hat Arbeitspapier "Kinder- und Jugendrechte in Corona-Zeiten" beschlossenAuf der Beiratssitzung hat der Beirat ein internes Papier zum Thema Kinderrechte in Zeiten von Corona beschlossen. Das Papier dient als interne Arbeitsgrundlage und kann beim Postillion e.V. gerne angefordert werden (geschaeftsfuehrung@postillion.org). Weitere Themen waren der Beschluss über einen weiteren Waldkindergarten im Landkreis Karlsruhe, sowie eine Information über den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst.