Angebote

Kindertagesbetreuungen

Krippen

Krippen sind Tageseinrichtungen für Kinder von 1-3 Jahren. Kinder unter einem Jahr werden nur in Ausnahmefällen aufgenommen.

Hauskindergärten

Hauskindergärten sind Tageseinrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis zum Tag des Schuleintritts. In der Regel sind diese Einrichtungen ganztags geöffnet.

Wald- und Naturkindergärten

Wald- und Naturkindergärten sind Tageseinrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis zum Tag des Schuleintritts. In der Regel sind Wald- und Natureinrichtungen halbtags geöffnet. An einzelnen Standorten werden auch Ganztageseinrichtungen betrieben. Die Einrichtung hat kein festes Gebäude, die Kinder sind fast ausschließlich in der Natur. Bei schlechten Wetterverhältnissen steht ein Bauwagen bzw. eine Hütte und bei Sturm eine Notunterkunft zur Verfügung.

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit unterstützt Schüler, Eltern und Lehrer in allen sozialen Fragen. Sie ist Teil der Schulkultur und kümmert sich darum, wenn bei Kindern und Jugendlichen Probleme auftreten.

Jugendarbeit

Der Postillion e.V. bietet mobile Jugendarbeit in einigen Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises an. Dabei geht es um aufsuchende Jugendarbeit. Gleichzeitig bieten wir in den Gemeinden auch einen Jugendtreff an.

Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Zu den ambulanten Hilfen zählen Erziehungsbeistandschaften, sozialpädagogische Familienhilfen und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen. Sie sind eine Form der aufsuchenden Arbeit bei Familien, die Unterstützung bei Fragen der Erziehung benötigen. Die Hilfen werden über das jeweilige Jugendamt gemeinsam mit den Eltern eingeleitet.

Stationäre Hilfen zur Erziehung

Der Postillion e.V. betreibt in Hockenheim drei unterschiedliche Formen stationärer Heimerziehung – eine Wohngruppe (9 Plätze), eine Jugendwohngemeinschaft (3 Plätze) und eine Einheit akkumuliertes Betreutes Einzelwohnen (2 Plätze). Die Einrichtungen sind vorranging für Kinder und Jugendliche, die aus Hockenheim und Umgebung kommen. Die Eltern und wichtige Bezugspersonen werden in die Arbeit mit einbezogen

Prozessbegleitung

Kinder, Jugendliche und andere besonders schutzbedürftige Personen, die durch ein Verbrechen verletzt worden sind, haben Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung durch besonders geschulte sozialpädagogische Fachkräfte.