Personenkreis sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderer Schutzbedürftigkeit, die durch eine Straftat (Verbrechen) geschädigt worden sind und einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung durch zertifizierte pädagogische Fachkräfte haben.
Die Daten werden zum Zweck der psychosozialen Prozessbegleitung verarbeitet. Rechtsgrundlage der psychosozialen Prozessbegleitung ist § 406g StPO.
Ihre Daten werden innerhalb des Postillion e.V. an das beigeordnete Vorstandsmitglied Abteilung Hilfen zur Erziehung weitergeleitet, da der Bereich Prozessbegleitung innerbetrieblich dort eingegliedert ist. Für die Abrechnung notwendig erfolgt eine Weiterleitung an die Abteilung Finanzen.
Eine Übermittlung an Dritte oder ein Drittland findet nicht statt.
Sobald der Auftrag beendet ist und die Daten nicht mehr für die Abrechnung benötigt werden und soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, werden die Daten gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft der über Sie gespeicherten Daten, auf Löschung, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.