Ladenburg Kindergarten Brenngässel

Betreuungs­zeiten Montag bis Freitag 07:30 bis 13:30 Uhr
Plätze 25
Alter 3 bis 6 Jahre
Standort Brenngässel 7, 68526 Ladenburg
Kontakt E-Mail: kitaon@postillion.org
Leitung Für Anfragen der Platzvergabe, wenden Sie sich bitte an Maren Jungblut; Mobil: (0176) 12013-867 / E-Mail: maren.jungblut@postillion.org
Team Das Team wird am Tag der Eröffnung angezeigt.
Das Team wird bei Krankheit und Urlaub durch unser Vertretungsteam unterstützt.
Konzeption als pdf-Dokument
Schließ­tage 2024: 15 Tage
25. bis 26. Juli, 19. bis 23. August, 04. Oktober, 28. bis 31. Oktober, 23. bis 30. Dezember
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträgeals pdf-Dokument
Ermäßigung Um eine Geschwisterermäßigung zu beantragen und für die Selbsteinschätzung für einen Ganztagesplatz im Kindergarten verwenden Sie bitte folgendes Formular. Ohne Nachweis über die Selbsteinschätzung wird grundsätzlich der Höchstbeitrag fällig. Dies gilt auch für Kinder die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind.
Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauf folgenden Monats wirksam.
Zuschuss Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich.
Besonderheit Es handelt sich bei der Einrichtung um eine Container-Übergangslösung, bis der Neubau Wiesenstr. der Stadt Ladenburg (Eröffnung September 2024) fertiggestellt ist.
Die Betreuungszeit ist ausschließlich VÖ, in der Zeit von 07:30 bis 13:30 Uhr. Nach dem Umzug in den Neubau werden ausschließlich die Betreungszeiten VÖ (07:00 - 14:00 Uhr) und GT (07:00 - 16:30 Uhr) angeboten.
Anmeldung Um sich anzumelden, nutzen Sie bitte das Zentrale Vormerksystem der Stadt Ladenburg.
Formulare Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Sach­bearbeitung Zentrale Anmeldestelle Dina Lindner, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-73, Montag bis Donnerstag 07:30 bis 13:15 Uhr
Auswärtige Kinder Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen.