Plankstadt Krippe Im Altrott

Betreuungs­zeiten Montag bis Freitag 07:30 bis 14:30 Uhr
Montag bis Freitag 07:30 bis 17:00 Uhr
Plätze 30
Alter 1 bis 3 Jahre
Standort Im Altrott 13, 68723 Plankstadt
Nächste Haltestelle Plankstadt Altenheim (DB Rhein-Neckar-Bus, Linie 713)
Kontakt E-Mail: krippe.plankstadt@postillion.org, Telefon: (06202) 1263687
Leitung Ursula Kahnt (Erzieherin)
Team Manuela Gaspar (Erzieherin), Jutta Lapsit (Erzieherin in Ausbildung), Maria Liebich (B.A. Frühkindliche und Elementarbildung), Cécile Palouzie (B.A. Kindheitspädagogik), Jacqueline Rathgeber (Erzieherin in Ausbildung), Sabine Rudek (Kinderpflegerin), Desiree Senn (Erzieherin), Lea Trombin (Erzieherin), Sahra Turan (Erzieherin), Sandra Voigt (Erzieherin)
Das Team wird bei Krankheit und Urlaub durch unser Vertretungsteam unterstützt.
Konzeption als pdf-Dokument
Gewaltschutzkonzept als pdf-Dokument
Schließ­tage 2024: 22 Tage
02. Januar, 16. Februar, 28. März, 26. April, 29. bis 30. April, 10. Mai, 21. bis 31. Mai, 25. bis 26. Juli, 04. Oktober, 04. November, 23. bis 31. Dezember
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträgeals pdf-Dokument
Ermäßigung
Wenn mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig die Einrichtung besuchen, wird für das zweite Kind ein ermäßigter Beitrag gewährt. Für das dritte Kind ist der Betreuungsbeitrag frei. Bei zeitgleicher Betreuung mehrerer Kinder aus einer Familie, die einrichtungsintern keine Geschwisterermäßigung erhalten, gewährt die Gemeinde Plankstadt einen Zuschuss. Dieser Antrag kann im Rathaus gestellt werden.
Zuschuss Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich.
Anmeldung nutzen Sie bitte unser Onlinesystem
Formulare Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Sach­bearbeitung Zentrale Anmeldestelle Katharina Pelz, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-74, Montag bis Freitag 08:30 bis 14:30 Uhr
Auswärtige Kinder Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen.