Die Betreuung Ihres Kindes ist erst möglich, wenn Sie folgende Unterlagen eingereicht haben:
Den ausgefüllten Kinderbogen - siehe unten "Formulare an die Einrichtungen"
Die Vorlage einer ärztliche Bescheinigung gemäß §4 KiTaG zur ärztlichen Untersuchung des Kindes vor der Aufnahme, z.B. das gelbe U-Heft (Die letzte U-Untersuchung darf maximal 12 Monate zurückliegen)
Gemäß des Masernschutzgesetzes, die Vorlage eines Nachweises über die Masernschutzimpfung, ein Nachweis über eine Immunität gegen Masern oder der Nachweis, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. Dies gilt für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.