Buchbare Module: |
Dossenheim Flexible Nachmittagsbetreuung (o.FB) Neubergschule Montag bis Freitag 12:00 bis 17:30 Uhr Dossenheim Flexible Nachmittagsbetreuung (o.FB) Neubergschule Montag bis Freitag 12:00 bis 17:00 Uhr Dossenheim Frühbetreuung Neubergschule Montag bis Freitag 07:30 bis 08:30 Uhr Dossenheim Kernzeitbetreuung Neubergschule Montag bis Freitag 12:00 bis 14:00 Uhr |
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Alter | Grundschulkinder (Klasse 1-4) |
Standort | Schlüsselweg 33, 69221 Dossenheim |
Kontakt | E-Mail: schulbetreuung.dossenheim.ns@postillion.org, Telefon: (06221) 6725861 |
Leitung | Tim Albers (Erzieher), Heike Baron |
Team | Jaro Bader (FSJ), Andrea Bothe, Mona Eisabigi-Sorkhabi, Sarah Merkel, André Meyer (Arbeitserzieher), Regina Ruland-Mühlbauer |
Schließtage |
2025: 24 Tage 02. bis 03. Januar, 02. Mai, 30. Mai, 16. bis 20. Juni, 31. Juli bis 01. August, 18. bis 29. August, 22. bis 31. Dezember Die Betreuung ist während der Ferienzeiten, an schulfreien Brückentagen und an Feiertagen geschlossen. Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember. |
Benutzungsordnung | als pdf-Dokument |
Entgelt / Elternbeiträge | als pdf-Dokument |
Entgelt / Elternbeiträge ab 01.05.2025 | als pdf-Dokument |
Zuschuss | Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich. Sie haben die Möglichkeit, bei der Gemeinde Dossenheim einkommensabhängige Zuschüsse zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier. |
Besonderheit | Bitte beachten Sie die hier zusammengefassten Informationen |
Anmeldung | nutzen Sie bitte unser Onlinesystem Hinweis zur Anmeldung: Für die Anmeldung der Schulanfängerwoche müssen sie ihr Kind ab 01.09. des Jahres anmelden. Falls Sie keine Teilnahme an der Schulanfängerwoche wünschen, melden Sie ihr Kind ab 16.09. des Jahres an. |
Formulare | Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare. |
Sachbearbeitung und Platzvergabe Zentrale Anmeldestelle | Katharina Pelz, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-74, Montag bis Freitag 08:30-15:00 Uhr |
Auswärtige Kinder | Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen. |