Kindertagesbetreuungen – Krippen und Kindergärten

Kinder sind gerne mit anderen Kindern zusammen, egal in welcher Altersstufe!

Unsere Kindertageseinrichtungen richten sich an Familien mit berufstätigen Eltern. Entsprechend sind bei uns die Schließtage auf 15-22 Tage pro Jahr reduziert (regionale Abweichungen möglich). Wir übernehmen sehr viel Verantwortung für das Aufwachsen der Kinder. So werden beispielsweise durch unser Vertretungsteam Krankheit und Urlaubstage der Gruppendienst-Kolleg_innen abgedeckt.

Um den uns anvertrauten Kindern gerecht zu werden, sind liebevolle Erwachsene wichtig, die über eine fundierte Ausbildung verfügen und die eine Reflexion der eigenen Arbeit – wie auch der Arbeit im Team als wichtiges Element ihrer Arbeit begreifen. Ihre Kinder sollen sich wohl und angenommen fühlen, um sich entspannt und offen auf das gemeinsame Spiel, die Entdeckung neuer Erfahrungen, dem Aushandeln von Bedürfnissen und dem gemeinsamen sozialen Lernen in ihrer Gruppe einlassen zu können.

Jede Einrichtung besitzt eigene Räume, die altersgerecht, ansprechend und für den jeweiligen Entwicklungsstand anregend gestaltet sind. Den Kindern stehen verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung: Bewegungs-, Kreativ-, Essens-, Ruhe- und unterschiedliche Spielbereiche in Abhängigkeit zur Größe der jeweiligen Einrichtung. Eine Besonderheit sind dabei die Natur- und Waldeinrichtungen mit Bauwagen und viel Freifläche.

Das gemeinsame Essen in einer Kindertageseinrichtung ist immer auch ein soziales Ereignis und ein wichtiger Bestandteil des Gruppenalltages. Deshalb ist uns die Qualität des Essens sehr wichtig und wir bedienen uns verschiedener Caterer. Gemeinsam mit der Firma Ehrenfried in Heidelberg haben wir eine eigene Produktlinie entwickelt, die weitgehend Bio-Essen anbietet. Eltern und Einrichtung entscheiden gemeinsam, ob die bisherige oder die Bio-Produktlinie gewählt wird.
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Wir legen großen Wert auf eine enge Abstimmung mit den Eltern unter anderem in Form regelmäßiger Entwicklungsgespräche, der Wahl eines Elternbeirates, Einblicke ins Alltagsgeschehen z.B. durch monatliche Newsletter und in den Krippen und Kindergärten einer sorgsam geplanten Eingewöhnung. Genaueres erfahren Sie anhand der Konzeption auf der jeweiligen Einrichtungsseite.

Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, haben Sie sicherlich Interesse daran, die Einrichtung zuvor zu besichtigen, bzw. die Mitarbeiter_innen kennen zu lernen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Besichtigungstermin. Manche Einrichtungen bündeln auch die Termine und veranstalten einen gemeinsamen Termin. Für die Platzvergabe der Kindertageseinrichtungen ist in der Regel die jeweilige Einrichtungsleitung zuständig. Hier finden Sie weitere Information zum Anmeldeverfahren.

Die Beiträge in unseren Kitas sind in jedem Ort unterschiedlich. Dies hängt mit unterschiedlichem Zuschuss der Kommune zusammen. Das Jugendamt zahlt einkommensabhängige Zuschüsse.

Unsere Zentrale Anmeldestelle ist für alle Vertragsangelegenheiten zuständig. Die jeweilige Sachbearbeitung finden Sie auf der jeweiligen Einrichtungsseite.

Die durch die aktuelle Entwicklung nötigen Hygienekonzepte finden sie auf unserer Seite Hygienekonzepte.

Alle Kitas verfügen über eine Betriebserlaubnis des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, der Mindeststandards von staatlicher Seite festlegt und überprüft.

Kein Kind sollte aus der Regeleinrichtung herausfallen! Gerade in Kindertageseinrichtungen muss es daher ein System geben, das Auffälligkeiten in der Entwicklung und/oder familiäre Belastungen frühzeitig erkennen lässt, damit gemeinsam mit den Eltern nach geeigneten Lösungen gesucht werden kann.
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Hinweis zu Berichten in den Kindertagesstätten: In unseren Krippen und Kindergärten geben wir den Eltern im Rahmen der Konzeption Auskunft über die Entwicklung des Kindes und stehen bei Problemen gerne für ein Gespräch zur Verfügung. Dieses Angebot gilt für die erziehungsberechtigten Personen. Sollten Sie oder eine andere Stelle (zum Beispiel Verfahrensbeistandschaft) Aussagen über die Entwicklung eines Kindes benötigen, wenden Sie sich bitte nicht an die Einrichtung, sondern an das zuständige Vorstandsmitglied. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht befugt ohne Aussagegenehmigung dritten Personen Informationen über einzelne Kinder weiterzugeben. In der Regel benötigen wir in begründeten Fällen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder bei einer Maßnahme nach § 8a SGB VIII einen schriftlichen Bericht. Mündliche Berichte müssen vor ihrer Verwertung von uns autorisiert werden.