Ladenburg Kindergarten Gänsäcker

Betreuungs­zeiten Montag bis Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr
Montag bis Freitag 07:00 bis 16:30 Uhr
Plätze 45
Alter 3 bis 6 Jahre
Standort Gänsäcker 2, 68526 Ladenburg
Nächste Haltestelle Haltestelle Im Neugraben (Linie 628 DB RegioBus) vor der Haustür
Kontakt E-Mail: kiga.ladenburg.gaensaecker@postillion.org, Telefon: (06203) 4039640
Leitung Denise-Simone Hoffmann (Erzieherin)
Team Sofie Bayerlein (Erzieherin), Katharina Behnisch (Erzieherin), Bettina Morschhauser (Erzieherin), Nora Reuner (FSJ), Gerlinde Zeißig (Hauswirtschaftskraft), Ann-Kathrin Ziekau (Erzieherin)
Zusätzlich eine Person, welche aus Datenschutzgründen nicht genannt werden will.
Das Team wird bei Krankheit und Urlaub durch unser Vertretungsteam unterstützt.
Schließ­tage 2024: 22 Tage
25. März, 26. April, 29. bis 30. April, 21. bis 31. Mai, 25. bis 26. Juli, 04. Oktober, 28. bis 31. Oktober, 23. bis 30. Dezember
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträgeals pdf-Dokument
Ermäßigung Um eine Geschwisterermäßigung zu beantragen und für die Selbsteinschätzung für einen Ganztagesplatz im Kindergarten verwenden Sie bitte folgendes Formular. Ohne Nachweis über die Selbsteinschätzung wird grundsätzlich der Höchstbeitrag fällig. Dies gilt auch für Kinder die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind.
Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauf folgenden Monats wirksam.
Zuschuss Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich.
Besonderheit Die Einrichtung eröffnet im Februar 2024.
Anmeldung Um sich anzumelden, nutzen Sie bitte das Zentrale Vormerksystem der Stadt Ladenburg.
Formulare Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Sach­bearbeitung Zentrale Anmeldestelle Dina Lindner, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-73, Montag bis Donnerstag 07:30 bis 13:15 Uhr
Auswärtige Kinder Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen.