Wiesloch Bewegungskindergarten Baiertal

Betreuungs­zeiten Montag bis Freitag 07:30 bis 13:30 Uhr
Plätze 20
Alter 3 bis 6 Jahre
Standort Horrenberger Straße 50/1, 69168 Wiesloch
Rettungspunkt GPS: 49.295541, 8.752407
Kontakt E-Mail: bewegungskindergarten.wiesloch@postillion.org, Mobil: (0176) 12013-560
Leitung Yola Schneider (Erzieherin)
Team Monika Huber (Erzieherin), Catharina Porth (FSJ), Damaris Trinkner (Erzieherin)
Das Team wird bei Krankheit und Urlaub durch unser Vertretungsteam unterstützt.
Konzeption als pdf-Dokument
Schließ­tage 2023: 22 Tage
11. bis 12. Mai, 19. Mai, 07. bis 09. Juni, 26. bis 28. Juli, 14. bis 25. August, 02. Oktober, 27. bis 29. Dezember
20 Schließtage sind geplant für 2020.
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträgeals pdf-Dokument
Ermäßigung Um eine Geschwisterermäßigung zu beantragen, verwenden Sie bitte folgendes Formular. Für Kinder, die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind, gilt grundsätzlich der Beitrag für 1-Kind-Familien.Das Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beiträge und ist für jeden Betreuungsvertrag separat einzureichen.
Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauf folgenden Monats wirksam.
Zieht eine Familie aus Wiesloch weg, ist ab dem Folgemonat für jedes in Wiesloch betreute Kind der 1-Kind-Familien-Beitrag zu zahlen.
Zuschuss Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich.
Besonderheit Diese Einrichtung ist eine Natureinrichtung. Das heißt, die Kinder verbringen den ganzen Tag in der Natur. Außerdem stehen Bauwagen zur Verfügung.
Anmeldung Um sich anzumelden, nutzen Sie bitte das Zentrale Vormerksystem der Stadt Wiesloch.
Formulare Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Sach­bearbeitung Zentrale Anmeldestelle Katrin Bender, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-75, Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 13:30 Uhr
Auswärtige Kinder Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen.

Auszug aus dem aktuellen Newsletter